AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Präambel

Die SODEA eG ("SODEA") entwickelt und betreibt eine souveräne All-in-One IT- und Open-Source-Cloud-Suite für Organisationen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Leistungen der SODEA gegenüber ihren Kunden, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Die AGB regeln ausschließlich die vertraglichen Beziehungen im Rahmen der Nutzung der Cloud-Suite und ergänzender Dienstleistungen. Eine genossenschaftliche Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen und wird durch separate Satzungsregelungen sowie eine Beitrittserklärung geregelt.


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der SODEA eG und ihren Kunden über die Nutzung der Cloud-Suite, Supportleistungen, Migrations- und Schulungsleistungen, Geräteverwaltung sowie sonstige Dienstleistungen, die SODEA im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs erbringt.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, SODEA hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

(3) Die genossenschaftliche Mitgliedschaft wird nicht durch diese AGB begründet. Sie unterliegt ausschließlich der Satzung der SODEA eG, dem Genossenschaftsgesetz (GenG) und einer gesonderten Beitrittserklärung. Die Regelungen in § 26 dieser AGB dienen ausschließlich der Information über bestehende satzungsmäßige Möglichkeiten und begründen keine Mitgliedschaftspflicht.

(4) Soweit in diesen AGB auf die Satzung der SODEA eG verwiesen wird, ist stets die jeweils aktuelle Fassung maßgeblich, die unter sodea.eu/agb eingesehen werden kann.


§ 2 Vertragspartner und Zielgruppe

(1) Vertragspartner ist die SODEA eG, eingetragen im Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Hamburg (Genossenschaftsregister-Nummer: GnR 1199).

(2) Zuständiger Prüfungsverband: Prüfungsverband deutscher Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften e.V.

(3) SODEA richtet ihre Leistungen primär an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ("B2B-Kunden"). Ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist von der Nutzung der Leistungen grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Soweit Verbraucher Vertragspartner werden, finden die jeweils zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften der §§ 312 et seq., 327 et seq., 474 ff. BGB entsprechende Anwendung.

(4) Der Kunde kann Nichtmitglied oder freiwilliges Mitglied der SODEA eG sein. Die Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung für den Abschluss oder die Durchführung eines Nutzungsvertrags.


§ 3 Leistungsgegenstand

(1) SODEA erbringt folgende Leistungskategorien:

a) SaaS-/Cloud-Leistungen: Bereitstellung und Betrieb der Cloud-Suite, bestehend aus E-Mail und Kalender, Office/Dokumentenverarbeitung, Dateiablage und Kollaboration, ERP/CRM sowie optionalen KI-Funktionen und branchenspezifischen Softwaremodulen, jeweils als webbasierte Dienstleistung (Software as a Service);

b) Supportleistungen: Technischer Support, Hilfestellung bei der Nutzung, Fehlerbehebung;

c) Migrations-, Einrichtungs- und Schulungsleistungen: Datenmigration, Systemeinrichtung, Konfiguration, Schulungen;

d) Geräteverwaltung und Endgerätebetreuung: Verwaltung von Computern, Telefonen, Smartphones und Tablets, optionale Installation und Wartung eines Linux-basierten Betriebssystems auf Kunden-Endgeräten;

e) Hardwarevermittlung: Vermittlung von Hardware über Partnerunternehmen, Beratung zu Hardwarebeschaffung;

f) Weitere Dienstleistungen: Sonstige individuell vereinbarte Leistungen im Zusammenhang mit den unter a) bis e) genannten Dienstleistungen.

(2) Die konkrete Leistungsbeschreibung, der Umfang der gebuchten Module und Tarife ergeben sich aus dem jeweiligen Leistungsvertrag, der Bestellung oder dem individuellen Angebot. Leistungsbeschreibungen auf der Website von SODEA stellen keine verbindliche Zusicherung von Eigenschaften dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

(3) SODEA nutzt für die Erbringung ihrer Leistungen Open-Source-Software. Die zugrundeliegenden Open-Source-Lizenzen bleiben von diesen AGB unberührt. Auf die jeweiligen Lizenzbedingungen wird vor Vertragsschluss hingewiesen.

(4) Die Leistungen werden ausschließlich über Internetzugang als SaaS erbracht, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Eine Überlassung von Software zur Installation auf Kundensystemen findet i.d.R. nicht statt.


§ 4 SaaS-/Cloud-Leistungen

(1) SODEA stellt dem Kunden im Rahmen des gebuchten Tarifs einen durch Mandantentrennung isolierten Zugang zur Cloud-Suite zur Verfügung. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Cloud-Suite im geschäftlichen Betrieb über die vereinbarte Anzahl von Nutzerplätzen zu nutzen.

(2) Die Leistungen werden in europäischen Rechenzentren betrieben. SODEA behält sich vor, das Hosting auf geeignete und vertraglich gebundene Subunternehmer auszulagern, sofern die vertraglichen Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen eingehalten werden (§ 20).

(3) SODEA führt in den von ihr betriebenen Rechenzentren die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) durch, insbesondere:

  • Verschlüsselung von Daten bei der Übertragung (TLS/SSL) und im Ruhezustand (AES-256);
  • Rollen- und Berechtigungskonzept mit granularen Zugriffsrechten;
  • Mandantentrennung zur Isolierung von Kundendaten;
  • Zugriffskontrollen und Authentifizierungsverfahren;
  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse;
  • Regelmäßige Backups;
  • Monitoring und Incident-Handling;
  • Löschkonzepte gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.

(4) Die Nutzung erfolgt ausschließlich über vom Kunden oder von SODEA im Auftrag des Kunden angelegte Benutzerkonten ("Seats"). Die Anzahl der verfügbaren Seats ergibt sich aus dem gebuchten Tarif.

(5) SODEA ist berechtigt, die Cloud-Suite weiterzuentwickeln und Funktionen zu aktualisieren, zu ändern oder – soweit sie vom Kunden nicht genutzt werden und dies die Hauptfunktionalität nicht beeinträchtigt – einzustellen. SODEA wird den Kunden über wesentliche Änderungen rechtzeitig informieren.

(6) Soweit branchenspezifische Softwaremodule verfügbar sind, gelten für diese ergänzend die jeweiligen Modulbeschreibungen. Die Verfügbarkeit solcher Module kann je nach Branche und Entwicklungsstand variieren.


§ 5 Benutzerkonten, Seats und Nutzungsrechte

(1) Die Nutzung der Cloud-Suite erfolgt auf Basis von Nutzerplätzen ("Seats"). Jeder Seat berechtigt zur Anlage eines Benutzerkontos für eine natürliche Person. Die Weitergabe von Zugangsdaten an mehrere Personen oder die gemeinsame Nutzung eines Accounts ist nicht gestattet.

(2) Der Kunde kann zusätzliche Seats innerhalb der vertraglich vereinbarten Obergrenze oder im Rahmen des gebuchten Tarifs anlegen. Die Überschreitung der vereinbarten Seat-Anzahl ohne vorherige Anmeldung bei SODEA berechtigt SODEA zur Nachberechnung oder zur Sperrung überschüssiger Konten nach vorheriger Ankündigung.

(3) Die von SODEA zur Verfügung gestellten Inhalte, Designs, Softwarefunktionen und Benutzeroberflächen sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält an diesen keine Eigentums- oder ausschließlichen Nutzungsrechte.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Cloud-Suite oder Teile davon außerhalb des durch SODEA bereitgestellten Zugangs zu nutzen, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder anderweitig den Quellcode zu erschließen, soweit dies nicht nach dem Urheberrechtsgesetz (§§ 69d, 69e UrhG) ausdrücklich gestattet ist.

(5) Der Kunde räumt SODEA für die Dauer des Vertragsverhältnisses das zeitlich und räumlich auf den Vertragserfüllungszweck beschränkte, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an den vom Kunden im Rahmen der Cloud-Suite erstellten Inhalten ein, soweit dies für die Vertragserfüllung unbedingt erforderlich ist (insbesondere zur Datensicherung, zum Betrieb und zur Wartung während der Vertragslaufzeit). Dieses Nutzungsrecht erlischt spätestens mit der vollständigen Löschung der Kundendaten gemäß § 18.


§ 6 Verfügbarkeit, Wartung und Leistungsänderungen

(1) SODEA gewährleistet eine Verfügbarkeit der Kernfunktionalitäten von mindestens 99,5 % im Jahresmittel, sofern nicht im individuellen Vertrag eine andere SLA vereinbart ist. Die Verfügbarkeit bezieht sich auf die Kernfunktionalitäten des jeweils gebuchten Tarifs, nicht auf einzelne Funktionen oder Module, die als Beta-Versionen, experimentelle Features oder optionale Erweiterungen gekennzeichnet sind. Beta-Versionen und experimentelle Features sind Softwarefunktionen, die sich noch in der Entwicklung befinden und vor der endgültigen Freigabe getestet werden. Diese Funktionen sind im Kundenportal oder in der Benutzeroberfläche mit dem Hinweis „Beta" oder „Experimentell" gekennzeichnet. Für diese Funktionen wird keine bestimmte Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit zugesichert.

(2) Für Beta-Features, experimentelle Funktionen und optionale Erweiterungen wird keine bestimmte Verfügbarkeitsquote zugesichert.

(3) SODEA führt Wartungsarbeiten durch, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs, zur Sicherstellung der Systemsicherheit und zur Weiterentwicklung der Cloud-Suite erforderlich sind. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in Zeiten geringer Nutzung angesetzt. SODEA wird den Kunden über geplante Wartungsarbeiten mit angemessener Vorlaufzeit informieren, sofern dies unter den gegebenen Umständen zumutbar ist.

(4) SODEA ist berechtigt, die technische und funktionale Ausgestaltung der Cloud-Suite zu ändern, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen von SODEA und des Kunden zumutbar ist. Wesentliche Änderungen im Sinne dieser Klausel sind insbesondere: (a) Einstellung eines Kernmoduls (E-Mail, Kalender, Office, Dateiablage), (b) Änderung der vereinbarten Verfügbarkeitsgarantie, (c) Änderung der vereinbarten Datenspeicherorte innerhalb der EU, (d) Einführung neuer, verpflichtender Kostenpflichten. Änderungen, die lediglich die Benutzeroberfläche, die Performance oder nicht-kritische Features betreffen, gelten nicht als wesentlich. Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt. Der Kunde hat in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung.

(5) Kurzfristige Änderungen aus Sicherheitsgründen, zur Behebung von Fehlern oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sind jederzeit zulässig und bedürfen keiner vorherigen Ankündigung.


§ 7 Support, Service Level und Reaktionszeiten

(1) SODEA bietet technischen Support über die in dem jeweiligen Tarif oder Leistungsvertrag vereinbarten Kanäle an (z.B. E-Mail, Ticket-System, Telefon). Die verfügbaren Supportkanäle und -zeiten ergeben sich aus der jeweiligen Tarifbeschreibung oder dem individuellen Vertrag.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Störungen und Fehler über die von SODEA vorgesehenen Kanäle zu melden und bei der Fehleranalyse mitzuwirken, insbesondere durch Bereitstellung von Fehlerbeschreibungen, Screenshots, Protokolldateien und anderen zur Fehlerbehebung erforderlichen Informationen.

(3) SODEA unterscheidet bei Störungsmeldungen nach Dringlichkeit:

a) Kritisch: Die Cloud-Suite ist vollständig oder zu wesentlichen Teilen nicht nutzbar.
b) Hoch: Wichtige Funktionen sind beeinträchtigt; Workarounds sind eingeschränkt verfügbar.
c) Mittel: Einzelne Funktionen sind beeinträchtigt; Gesamtnutzung ist möglich.
d) Niedrig: Kosmetische Fehler, Feature-Anfragen, allgemeine Fragen.

(4) Die Reaktionszeiten und Verfahrensweisen ergeben sich aus dem jeweiligen Tarif oder einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung. Sofern keine individuelle SLA vereinbart ist, gilt: SODEA bemüht sich um eine zeitnahe Bearbeitung eingehender Störungsmeldungen innerhalb der Geschäftszeiten. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Reaktions- oder Behebungszeit.

(5) Supportzugriffe durch Mitarbeiter von SODEA erfolgen nur soweit erforderlich, protokolliert und auf Basis eines rollenbasierten Berechtigungskonzepts. Der Kunde kann den Zugriff auf bestimmte Datenbereiche einschränken, soweit dies die Fehlerbehebung nicht verhindert.


§ 8 Migration, Einrichtung, Schulung und sonstige Dienstleistungen

(1) SODEA erbringt auf der Grundlage gesonderter Vereinbarungen Migrationsleistungen (Überführung bestehender Daten in die Cloud-Suite), Einrichtungsleistungen (Konfiguration und Customizing), sowie Schulungsleistungen für die Benutzer des Kunden.

(2) Der Umfang, die Dauer, die Vergütung und der Zeitplan derartiger Dienstleistungen werden individuell vereinbart und gegebenenfalls in einem separaten Leistungsvertrag oder Angebot festgehalten. Soweit nicht anders vereinbart, werden Dienstleistungen nach Aufwand abgerechnet auf Basis der jeweils gültigen Stundensätze von SODEA oder des vereinbarten Festpreises.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, SODEA rechtzeitig alle für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf das Fehlen erforderlicher Mitwirkungshandlungen des Kunden zurückzuführen sind, verlängern Termine und Fristen angemessen.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass die für die Migration bereitgestellten Daten frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Bestimmungen oder Rechte Dritter verletzen. SODEA prüft die migrierten Daten nicht auf Rechtsverletzungen oder Schadsoftware.

(5) Schulungen werden als Präsenz-, Online- oder On-Demand-Schulungen erbracht, je nach Vereinbarung. Der Kunde ist für die technische Voraussetzung zur Teilnahme an Online-Schulungen (funktionsfähige Internetverbindung, Endgeräte, geeignete Software) selbst verantwortlich.

(6) Soweit Dienstleistungen durch Dritte (z.B. Subunternehmer, Partner) erbracht werden, bleibt SODEA alleiniger Vertragspartner des Kunden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.


§ 9 Geräteverwaltung und Endgerätebetreuung

(1) SODEA bietet optional eine Verwaltung von Endgeräten des Kunden an, umfassend Computer, Telefone, Smartphones und Tablets. Der Umfang der Geräteverwaltung ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

(2) Im Rahmen der Geräteverwaltung kann SODEA auf den Endgeräten des Kunden eine Remote-Verwaltung einrichten, Konfigurationen vornehmen, Sicherheitsupdates einspielen, Software installieren oder deinstallieren und den ordnungsgemäßen Betrieb überwachen.

(3) Optional kann SODEA auf den Endgeräten des Kunden ein Linux-basiertes Betriebssystem installieren, konfigurieren und warten. Die hierfür erforderlichen Lizenzbedingungen des jeweiligen Betriebssystems (z.B. GNU General Public License) bleiben unberührt. SODEA überträgt dem Kunden keine Rechte an dem Betriebssystem, sondern richtet dieses im Rahmen einer Dienstleistung ein.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass die Endgeräte technisch geeignet sind und keine Hardwaredefekte aufweisen, die die Durchführung der Dienstleistungen beeinträchtigen. SODEA haftet nicht für Hardwareschäden, die vor Bestehen des Vertragsverhältnisses vorhanden waren oder die durch den ordnungsgemäßen Betrieb der Geräteverwaltung nicht verursacht wurden.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, SODEA unverzüglich über Defekte, Verluste oder Änderungen an den verwalteten Endgeräten zu informieren. SODEA haftet nicht für Datenverluste auf Endgeräten, die nicht in den Geltungsbereich der Cloud-Suite-Backups fallen.

(6) SODEA ist berechtigt, bei Geräten, die nicht mehr dem vereinbarten Sicherheitsstandard entsprechen oder die ein Sicherheitsrisiko für die Cloud-Suite oder andere Kunden darstellen, den Zugriff zu sperren oder die Geräte aus der Verwaltung zu entfernen.


§ 10 Hardwarevermittlung / Hardwarepartner

(1) SODEA vermittelt auf Wunsch des Kunden Hardware über Partnerunternehmen oder berät den Kunden bei der Hardwarebeschaffung. SODEA ist im Rahmen der Hardwarevermittlung nicht Verkäufer oder Lieferant der Hardware, sondern handelt als Vermittler oder Berater.

(2) Kaufverträge über Hardware kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Hardwarepartner zustande. Die Vertragsbedingungen des Hardwarepartners (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Garantiebedingungen, Lieferbedingungen) gelten für den Kaufvertrag. SODEA ist an diesen Verträgen nicht beteiligt und übernimmt keine Haftung für die Qualität, Lieferfähigkeit oder Eignung der vermittelten Hardware.

(3) SODEA kann im Einzelfall als bevollmächtigter Vertreter des Hardwarepartners handeln, soweit dies schriftlich vereinbart ist. Ohne eine solche Vereinbarung tritt SODEA nicht als Vertreter ein.

(4) Hardware-Beratungsleistungen werden nach Aufwand oder zu vereinbarten Pauschalpreisen abgerechnet. Empfehlungen von SODEA stellen keine zugesicherten Eigenschaften der empfohlenen Produkte dar.

(5) Soweit SODEA im Rahmen von Device-as-a-Service-Modellen (DaaS) mit Partnern zusammenarbeitet, gelten die Bedingungen des jeweiligen DaaS-Anbieters für die Hardwarebereitstellung. SODEA kann im Rahmen solcher Modelle Verwaltungs- und Betreuungsleistungen für die bereitgestellten Geräte übernehmen, nicht jedoch Garantie- oder Gewährleistungsansprüche für die Hardware selbst.


§ 11 KI-Funktionen und Umgang mit KI-Ausgaben

(1) SODEA kann optionale KI-gestützte Funktionen in die Cloud-Suite integrieren. Diese Funktionen werden, soweit technisch und vertraglich möglich, DSGVO-konform betrieben. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit KI-Funktionen sind der Datenschutzerklärung und dem Auftragsverarbeitungsvertrag zu entnehmen.

(2) KI-Ausgaben sind automatisch generierte Inhalte, die auf Grundlage von Algorithmen und Trainingsdaten erstellt werden. SODEA stellt diese Inhalte als Unterstützungsfunktion zur Verfügung. Sie sind nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen mit Rechts-, Finanz-, Steuer-, Gesundheits- oder Sicherheitsrelevanz geeignet.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle von KI-Funktionen erzeugten Inhalte vor deren Nutzung, Verbreitung oder Weiterverarbeitung auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit und Angemessenheit zu prüfen. SODEA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit von KI-Ausgaben.

(4) KI-Funktionen dürfen nicht für folgende Zwecke genutzt werden:
a) Erstellung rechtsverbindlicher Dokumente (z. B. Verträge, Willenserklärungen) ohne anschließende Prüfung durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Rechtsanwalt, Steuerberater oder sonstigen Berufsträger, der für den jeweiligen Sachbereich qualifiziert ist;
b) Medizinische Diagnosen oder Behandlungsempfehlungen;
c) Steuerliche oder rechtliche Beratung ohne Fachprüfung;
d) Entscheidungen mit erheblichen finanziellen oder sicherheitsrelevanten Konsequenzen;
e) Erstellung von Inhalten, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.

(5) SODEA ist berechtigt, KI-Funktionen vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken oder abzuschalten, soweit dies aus rechtlichen Gründen (einschließlich regulatorischer Anforderungen), Sicherheitsgründen oder technischen Gründen erforderlich ist.

(6) Für Schäden, die aus der Nutzung oder dem Vertrauen auf KI-Ausgaben entstehen, gilt § 23 entsprechend. SODEA haftet für Schäden aus KI-Ausgaben daher nur nach Maßgabe der allgemeinen Haftungsregelung in § 23.


§ 12 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Cloud-Suite und die sonstigen Leistungen von SODEA ausschließlich für rechtmäßige Zwecke zu nutzen und geltendes Recht einzuhalten. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt:

a) die Leistungen zur Verbreitung von rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder jugendgefährdenden Inhalten zu nutzen;
b) die Leistungen für betrügerische, phishing- oder spambezogene Aktivitäten zu verwenden;
c) Sicherheitsmechanismen zu umgehen oder unbefugte Zugriffe auf Systeme oder Daten Dritter zu versuchen;
d) Schadsoftware, Viren, Würmer, Trojaner oder andere schädliche Programme zu verbreiten;
e) die Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte) zu verletzen;
f) die Leistungen in einer Weise zu nutzen, die die Netzwerke, Server oder sonstige Infrastruktur von SODEA oder Dritten übermäßig belastet oder beeinträchtigt.

(2) Der Kunde ist verantwortlich für die von seinen Benutzern erstellten, übertragenen oder gespeicherten Inhalte. SODEA führt keine Inhaltskontrolle durch, ist jedoch berechtigt, bei Kenntnisnahme rechtswidriger Inhalte die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen (§ 25).

(3) Der Kunde stellt SODEA von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Leistungen durch den Kunden oder seine Benutzer beruhen, sofern der Kunde das rechtswidrige Verhalten zu vertreten hat. Dies umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm genutzten Leistungen eigenverantwortlich auf die Einhaltung einschlägiger Branchenstandards und regulatorischer Anforderungen (z.B. GoBD, MaRisk, ISO-Standards) zu prüfen und gegebenenfalls ergänzende Maßnahmen zu treffen. SODEA gibt keine rechtsverbindliche Zusicherung hinsichtlich der Einhaltung branchenspezifischer regulatorischer Standards ab, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.


§ 13 Mitwirkungspflichten, Zugangsdaten, Sicherheitsanforderungen

(1) Der Kunde ist verpflichtet, SODEA bei der Vertragserfüllung in angemessenem Umfang mitzuwirken. Insbesondere hat der Kunde:

a) die zur Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen;
b) SODEA rechtzeitig über Umstände zu informieren, die für die Leistungserbringung relevant sind (z.B. Änderungen der Benutzeranzahl, besondere Sicherheitsanforderungen);
c) bei der Fehlerbehebung mitzuwirken und die von SODEA benötigten Informationen zu übermitteln;
d) die erforderlichen Schnittstellen, Netzwerkzugänge und technischen Voraussetzungen bereitzustellen.

(2) Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten und der Zugangsdaten seiner Benutzer verantwortlich. Der Kunde haftet für alle Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, es sei denn, der Kunde hat die missbräuchliche Verwendung nicht zu vertreten.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, SODEA unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt geworden sind oder ein Sicherheitsvorfall vorliegt. In diesem Fall wird SODEA die betroffenen Zugänge vorübergehend sperren, bis die Sicherheit wiederhergestellt ist.

(4) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Sicherheit seiner IT-Systeme außerhalb des Verantwortungsbereichs von SODEA, insbesondere für die Sicherheit der Endgeräte, der lokalen Netzwerke, der Router und Firewalls sowie der Internetverbindung.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei Nutzung der Cloud-Suite eine ausreichende Internetverbindung aufrechtzuerhalten. SODEA haftet nicht für Leistungsbeeinträchtigungen, die auf mangelhafte Internetverbindungen oder Netzwerkprobleme auf Seiten des Kunden zurückzuführen sind.

(6) Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm übermittelten personenbezogenen Daten rechtmäßig erhoben wurden und die Verarbeitung durch SODEA im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrags zulässig ist.


§ 14 Preise, Abrechnung, Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise für die Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Tarifübersicht auf der Website von SODEA, dem individuellen Angebot oder dem Leistungsvertrag. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.

(2) SaaS-Leistungen werden in der Regel monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet. Die Abrechnungsperiode ergibt sich aus der jeweiligen Tarifwahl. Einmalige Leistungen (z.B. Migration, Schulung, Installation) werden nach Erbringung der Leistung oder zu den im Angebot vereinbarten Zahlungsterminen abgerechnet.

(3) Rechnungen werden dem Kunden in Textform (E-Mail oder postalisch) übermittelt. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(4) Bei Zahlungsverzug ist SODEA berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern, sofern der Kunde Unternehmer ist. SODEA behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.

(5) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach Mahnung ist SODEA berechtigt, die Leistungen vorübergehend zu sperren. Eine Sperrung wird dem Kunden mindestens 7 Tage im Voraus angekündigt.

(6) Für Unternehmer: SODEA ist berechtigt, die Preise bei einer Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (z. B. Steueränderungen) oder bei Erhöhung der von SODEA nachzuweisenden Betriebskosten anzupassen, sofern diese Erhöhungen auf objektiv nicht beeinflussbaren Faktoren beruhen (insbesondere Energiekosten, Netzinfrastrukturkosten, regulatorisch bedingte Kostensteigerungen). Eine Anpassung erfolgt mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen. Erhöhungen von mehr als 10 % innerhalb von 12 Monaten berechtigen den Unternehmer zum außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens. Eine Preiserhöhung bei unverändertem Leistungsumfang ist ausgeschlossen.

Bei Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist eine einseitige Preiserhöhung durch SODEA unzulässig.

(7) Der Kunde kann mit fälligen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SODEA anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und der Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SODEA anerkannt ist.

Bei Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB bleiben die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nach § 309 Nr. 3 BGB unberührt; die vorstehenden Einschränkungen gelten für Verbraucher nicht.


§ 15 Vertragslaufzeit, Kündigung, Tarifwechsel

(1) Der Vertrag über die SaaS-/Cloud-Leistungen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht eine bestimmte Mindestlaufzeit individuell vereinbart ist.

(2) Die Kündigungsfristen richten sich nach der vereinbarten Abrechnungsperiode:

Für Unternehmer: Bei jährlicher Abrechnung beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende des Vertragsjahres. Eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten kann individuell vereinbart werden.

Für Verbraucher: Bei jährlicher Abrechnung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Ende des Vertragsjahres, es sei denn, es wurde eine kürzere Frist individuell vereinbart. Eine Mindestvertragslaufzeit von mehr als 12 Monaten ist für Verbraucher unzulässig.

(3) Jede Partei kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
a) Verstoß gegen § 12 dieser AGB (Pflichten des Kunden) trotz Abmahnung;
b) Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 30 Tagen nach Mahnung;
c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei;
d) Grober Verstoß des Kunden gegen die Mitwirkungspflichten (§ 13), der die ordnungsgemäße Vertragserfüllung unmöglich macht;
e) Sicherheitsvorfälle, die von den Systemen des Kunden ausgehen und die Integrität der Cloud-Suite oder Daten anderer Kunden gefährden.

(4) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt). Die ordentliche Kündigung durch den Kunden ist an die E-Mail-Adresse support@sodea.eu zu richten oder alternativ über das Kundenportal.

(5) Ein Tarifwechsel ist jederzeit möglich. Ein Wechsel in einen höherwertigen Tarif wird mit sofortiger Wirkung oder zu einem vom Kunden gewählten Zeitpunkt vorgenommen; ein Wechsel in einen niedrigerwertigen Tarif wird zum nächstmöglichen Abrechnungswechsel umgesetzt. Tarifwechsel sind über das Kundenportal zu beantragen.

(6) Im Falle der Kündigung endet der Zugriff auf die Cloud-Suite zum Wirksamwerden der Kündigung. Die Daten des Kunden werden gemäß § 18 behandelt.


§ 16 Testphase / Demo

(1) SODEA kann auf Anfrage kostenlose Testzugänge oder Demo-Versionen der Cloud-Suite zur Verfügung stellen. Der Umfang, die Dauer und die Bedingungen der Testphase werden individuell vereinbart. Der Hauptvertrag beginnt mit der Bestätigung der Bestellung durch SODEA oder mit der ersten nutzbaren Bereitstellung der Cloud-Suite, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Testphase endet spätestens mit Vertragsschluss, sofern keine Verlängerung vereinbart wurde.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, gelten für Testphasen diese AGB entsprechend mit folgenden Maßgaben:
a) Testzugänge sind zeitlich begrenzt und enden automatisch mit Ablauf der Testphase;
b) SODEA gewährleistet für Testphasen keine bestimmte Verfügbarkeit und keine bestimmte Datenqualität;
c) Der Kunde ist nicht berechtigt, sensible, vertrauliche oder personenbezogene Daten in Testsysteme einzugeben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist;
d) Nach Ende der Testphase werden die eingegebenen Daten gelöscht, sofern nicht ein regulärer Vertrag abgeschlossen wird.


§ 17 Rechte an Software, Open Source und Konfigurationen

(1) SODEA räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, widerrufliche Recht ein, die Cloud-Suite über das Internet zu nutzen. Ein Eigentumsrecht an der Software oder einem Teil davon wird nicht übertragen.

(2) Die Cloud-Suite basiert zu wesentlichen Teilen auf Open-Source-Software. Die Rechte an den Open-Source-Komponenten verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern (Lizenzgebern). Die Nutzung der Open-Source-Komponenten unterliegt den jeweiligen Open-Source-Lizenzen (z.B. GNU Affero General Public License, Apache License, Mozilla Public License).

(3) SODEA stellt sicher, dass alle in der Cloud-Suite eingesetzten Open-Source-Komponenten in lizenzkonformer Weise genutzt werden, insbesondere durch Einhaltung der AGPL-, Apache- und MIT-Lizenzbedingungen. Der Quellcode der genutzten Open-Source-Komponenten wird auf Anfrage innerhalb von 7 Tagen zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist als Endnutzer nicht Lizenznehmer der Open-Source-Software; die Einhaltung der Lizenzbedingungen obliegt SODEA als Betreiber.

(4) Kundenspezifische Konfigurationen und Customizings, die ausschließlich für den Kunden erstellt wurden und keine allgemeine Verwendbarkeit aufweisen, verbleiben im Eigentum des Kunden; SODEA räumt dem Kunden ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Allgemeingültige Softwareanpassungen, die in die Cloud-Suite integriert werden und auch anderen Kunden zugutekommen, verbleiben im Eigentum von SODEA; der Kunde erhält ein Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags. Der Kunde kann kundenspezifische Konfigurationen bei Vertragsende gemäß § 18 exportieren.

(5) Der Kunde räumt SODEA für die Dauer des Vertragsverhältnisses – verlängert um einen angemessenen technischen Nachlauf von maximal 30 Tagen nach Vertragsende – ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den vom Kunden im Rahmen der Cloud-Suite erstellten Inhalten ein, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist (insbesondere zur Datensicherung, zum Betrieb und zur Wartung). Dieses Nutzungsrecht erlischt spätestens mit der vollständigen Löschung der Kundendaten gemäß § 18.

(6) SODEA bleibt berechtigt, die Cloud-Suite und die zugrundeliegende Software weiterzuentwickeln, zu lizenzieren oder Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Bestehende Verträge mit dem Kunden werden hiervon nicht berührt.


§ 18 Kundendaten, Datenexport und Datenrückgabe nach Vertragsende

(1) Sämtliche Daten, die der Kunde oder seine Benutzer im Rahmen der Cloud-Suite erstellen, hochladen oder speichern ("Kundendaten"), verbleiben im alleinigen Recht des Kunden bzw. der Rechteinhaber. SODEA erwirbt kein Eigentum oder Nutzungsrecht an Kundendaten über das zur Vertragserfüllung erforderliche Maß hinaus.

(2) Der Kunde kann seine Kundendaten jederzeit im laufenden Betrieb exportieren. SODEA stellt hierfür gängige Exportformate zur Verfügung. SODEA garantiert nicht die Verfügbarkeit jedes einzelnen Exportformats für alle Datenarten.

(3) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde ein Recht auf Herausgabe seiner Kundendaten. SODEA stellt die Daten innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsende in einem gängigen Format zur Verfügung oder ermöglicht den Abruf über die Benutzeroberfläche. Die Bereitstellung erfolgt elektronisch (Download oder Datenübertragung), soweit nichts anderes vereinbart ist.

(4) Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach Vertragsende ist SODEA berechtigt, die Kundendaten vollständig zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Nach erfolgter Löschung ist eine Wiederherstellung der Daten ausgeschlossen.

(5) SODEA ist berechtigt, ein Datenbackup auch nach Vertragsende für einen angemessenen Zeitraum von 90 Tagen aufzubewahren, um etwaigen gesetzlichen Anforderungen oder Ansprüchen des Kunden zu genügen. Nach Ablauf dieser Frist wird auch das Backup gelöscht.


§ 19 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) SODEA verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Benutzer im Rahmen der Vertragserfüllung. Die Einzelheiten der Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung von SODEA zu entnehmen, die unter [sodea.eu/datenschutz] abrufbar ist.

(2) Soweit SODEA im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten für den Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV wird bei Vertragsschluss oder spätestens vor Beginn der Datenverarbeitung abgeschlossen und ist integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

(3) Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO dafür zuständig, dass die Datenverarbeitung durch SODEA auf einer rechtmäßigen Grundlage erfolgt. Der Kunde stellt SODEA eine Weisung aus, die den Umfang, die Zwecke und die Art der Datenverarbeitung beschreibt. SODEA verarbeitet personenbezogene Daten nur gemäß der Weisungen des Kunden, sofern nicht eine gesetzliche Verpflichtung etwas anderes vorsieht.

(4) SODEA trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Einzelheiten sind dem AVV zu entnehmen.

(5) SODEA ist berechtigt, Subunternehmer (Auftragsverarbeiter) einzusetzen, sofern dies im AVV vorgesehen oder vom Kunden genehmigt ist. Eine aktuelle Liste der eingesetzten Subunternehmer ist dem AVV beigefügt oder wird dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, SODEA unverzüglich zu informieren, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Datenverarbeitung durch SODEA feststellt oder wenn er Anfragen von betroffenen Personen erhält, die SODEA betreffen.

(7) SODEA unterstützt den Kunden bei der Erfüllung der Pflichten aus den Art. 32 bis 36 DSGVO (Technische und organisatorische Maßnahmen, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutz-Folgenabschätzung, Verletzungsmeldung, vorherige Konsultation), soweit dies den von SODEA erbrachten Leistungen zuzuordnen ist.

(8) SODEA informiert den Kunden unverzüglich über Datenschutzverletzungen, die die von SODEA verarbeiteten Kundendaten betreffen, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden. SODEA unterstützt den Kunden bei der Erfüllung der Melde- und Mitteilungspflichten gemäß Art. 33, 34 DSGVO.


§ 20 Subunternehmer und Hosting

(1) SODEA ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglichen Leistungen Subunternehmer einzusetzen. SODEA bleibt auch bei Einsatz von Subunternehmern alleiniger Vertragspartner des Kunden und verantwortet die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen.

(2) SODEA betreibt die Cloud-Suite ausschließlich in europäischen Rechenzentren. Die Leistungen werden in den Rechenzentren von Scaleway SAS 8, rue de la Ville-l'Évêque, 75008 Paris, France betrieben.

(3) SODEA stellt sicher, dass Subunternehmer keinen unbefugten Zugriff auf Kundendaten erhalten. Alle eingesetzten Subunternehmer sind durch Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO gebunden. Kundendaten werden verschlüsselt gespeichert (AES at rest), sodass der Hosting-Provider die Inhalte nicht auslesen kann. E-Mail-Versand erfolgt transportverschlüsselt (TLS); zur Zustellung werden E-Mails vorübergehend in Klartext verarbeitet.

(4) SODEA behält sich vor, den Hosting-Standort innerhalb der EU zu wechseln, sofern das Datenschutzniveau gemäß DSGVO gewährleistet ist. Der Kunde wird über einen solchen Wechsel rechtzeitig informiert.


§ 21 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung zugänglich werdenden vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die vertragsgemäße Nutzung zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die unter Berücksichtigung der Umstände als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Daten, Kundeninformationen, Geschäftsstrategien und Preisstrukturen.

(2) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die:
a) zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits allgemein bekannt waren oder nach der Offenlegung ohne Vertragsbruch der empfangenden Partei allgemein bekannt werden;
b) der empfangenden Partei vor der Offenlegung bereits ohne Vertraulichkeitspflicht bekannt waren;
c) von der empfangenden Partei ohne Nutzung vertraulicher Informationen der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt wurden;
d) durch einen Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsbeschränkung der empfangenden Partei zugänglich gemacht wurden;
e) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen, sofern die empfangende Partei die offenlegende Partei – soweit rechtlich zulässig – vorher informiert.

(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht für die Dauer des Vertragsverhältnisses und endet 5 Jahre nach Beendigung des Vertrags.

(4) SODEA ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu nennen und das Bestehen einer Geschäftsbeziehung in allgemeiner Form zu kommunizieren (z.B. auf der Website, in Präsentationen), sofern der Kunde zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Eine detaillierte Offenlegung von Vertragsinhalten, Preisen oder technischen Details ist hiervon nicht umfasst. Eine Verwendung des Kundenlogos erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.


§ 22 Gewährleistung

(1) SODEA gewährleistet, dass die Cloud-Suite im Rahmen der technischen und funktionalen Möglichkeiten die vereinbarten Leistungen erbringt. Eine Gewährleistung für die Eignung der Cloud-Suite für einen bestimmten Zweck des Kunden besteht nur, soweit dieser Zweck ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

(2) Die Cloud-Suite wird in der zum Zeitpunkt der Vertragserteilung verfügbaren Version bereitgestellt. SODEA gewährleistet nicht, dass die Cloud-Suite fehlerfrei ist. Insbesondere bei der Nutzung von Open-Source-Komponenten können Einschränkungen der Funktionalität bestehen, die im Rahmen der Weiterentwicklung der Software behoben werden.

(3) Der Unternehmer hat offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung der Leistung in Textform zu rügen. Andere Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung zu rügen. Unterlässt der Unternehmer die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, es wurde arglistig verschwiegen.

Bei Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB findet die Genehmigungsfiktion keine Anwendung; die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach den §§ 327, 474 ff. BGB bleiben unberührt.

(4) Bei einem Mangel der Cloud-Suite ist SODEA berechtigt, die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Schlägt die Mängelbeseitigung nach angemessener Frist fehl, ist der Kunde berechtigt, das Entgelt für die betroffene Leistung angemessen zu mindern oder – bei einem wesentlichen Mangel – vom Vertrag zurückzutreten.

(5) Für Dienstleistungen (Migration, Schulung, Einrichtung, Geräteverwaltung) gilt: SODEA schuldet die vereinbarte Dienstleistung. Soweit das Ergebnis der Dienstleistung einen Mangel aufweist, ist SODEA zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet.


§ 23 Haftung

(1) SODEA haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet SODEA nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(2) Für Unternehmer: Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist – außer bei Verletzung von Kardinalpflichten – ausgeschlossen. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Für Verbraucher: Die Haftung von SODEA richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 327, 474 ff. BGB; eine Beschränkung oder ein Ausschluss der Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Arglist oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ist ausgeschlossen.

(4) SODEA verschlüsselt Kundendaten im Ruhezustand mittels modernen Verschlüsselungsverfahren (AES-256). Der Kunde kann optional eine zusätzliche clientseitige Verschlüsselung mit einer eigenen Passphrase aktivieren. Bei aktivierter clientseitiger Verschlüsselung erfolgt die Entschlüsselung ausschließlich durch den Kunden mittels seiner Passphrase; SODEA ist in diesem Fall technisch nicht in der Lage, die Inhalte der gespeicherten Daten einzusehen. Die Haftung von SODEA für Datenverlust beschränkt sich unabhängig von der gewählten Verschlüsselungsart auf die Wiederherstellung der Daten aus den von SODEA geführten Backups bzw. – soweit eine Wiederherstellung aus den von SODEA erstellten Sicherungskopien nicht möglich ist – auf den typischen, vorhersehbaren Wert der verlorenen Daten. Ist eine Wiederherstellung aus SODEA-Backups nicht möglich (z. B. weil SODEA die Backups nicht ordnungsgemäß erstellt hat), ist die Haftung von SODEA für den typischen, vorhersehbaren Schaden einschließlich des Wertes der verlorenen Daten begrenzt, höchstens jedoch auf die vereinbarte Jahresgebühr des jeweils betroffenen Tarifs (12-Monats-Vergütung) – [PLATZHALTER: ggf. abweichender Höchstbetrag]. SODEA haftet nicht für Datenverluste, die allein auf das Unterlassen des Kunden zurückzuführen sind, eigene Sicherungskopien anzulegen, sowie nicht für Datenverluste, die auf den Verlust der clientseitigen Passphrase durch den Kunden zurückzuführen sind.

(5) SODEA haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, unvorhersehbare technische Störungen, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Störungen bei Subunternehmern verursacht werden, sofern SODEA diese Umstände nicht zu vertreten hat.

(6) SODEA haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde die Cloud-Suite entgegen den vertraglichen Bestimmungen oder entgegen den Hinweisen von SODEA nutzt oder für Zwecke einsetzt, für die sie nicht bestimmt ist.

(7) Die Haftungsregelungen in den vorstehenden Absätzen gelten entsprechend für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SODEA.


§ 24 Höhere Gewalt

(1) SODEA ist von ihrer Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Erfüllung durch höhere Gewalt oder andere, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umstände verhindert wird, die SODEA nicht zu vertreten hat. Hierzu gehören insbesondere:

a) Naturkatastrophen, Unwetter, Überschwemmungen, Erdbeben;
b) Krieg, Aufruhr, Terroranschläge, Embargos;
c) Epidemien oder Pandemien;
d) Streiks oder Aussperrungen, soweit sie nicht von SODEA ausgelöst wurden;
e) Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Energieversorgung, soweit dieser nicht im Verantwortungsbereich von SODEA liegt;
f) Maßnahmen der Gesetzgebung oder der staatlichen Verwaltung, die den Leistungsbetrieb beeinträchtigen;
g) Ausfälle durch gezielte, professionelle Cyberangriffe (Advanced Persistent Threats), die trotz Einhaltung des Standes der Technik nicht verhindert werden konnten, werden als höhere Gewalt nur insoweit berücksichtigt, als SODEA die zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO umgesetzt hat. SODEA bleibt zur Schadensminimierung und Wiederherstellung verpflichtet.

(2) Die vom höheren Gewalt betroffene Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und das voraussichtliche Ende des Hindernisses zu informieren.

(3) Werden Leistungen durch höhere Gewalt für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen unterbrochen, ist jede Partei berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind nach Maßgabe des Vertrags zu vergüten.

(4) SODEA wird im Falle höherer Gewalt angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen zu minimieren und den Betrieb schnellstmöglich wiederaufzunehmen.


§ 25 Sperrung bei Missbrauch, Sicherheitsrisiken oder Zahlungsverzug

(1) SODEA ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Cloud-Suite ganz oder teilweise zu sperren, wenn:

a) der Kunde gegen § 12 dieser AGB verstößt (rechtmäßige Nutzung) und der Verstoß die Rechte Dritter verletzt, geltendes Recht bricht oder die Sicherheit der Systeme von SODEA oder anderer Kunden gefährdet;
b) ein Sicherheitsrisiko von den Systemen oder Endgeräten des Kunden ausgeht (z.B. Schadsoftware, kompromittierte Zugangsdaten);
c) der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug ist und die Sperrung angemessen unter Berücksichtigung beiderseitiger Interessen ist;
d) der Kunde die Cloud-Suite in einer Weise nutzt, die die Stabilität oder Verfügbarkeit der Systeme für andere Kunden beeinträchtigt.

(2) Vor einer Sperrung wird SODEA den Kunden – soweit unter den Umständen zumutbar – unter Angabe der Gründe informieren und ihm eine angemessene Frist zur Stellungnahme oder Abhilfe einräumen, es sei denn, eine sofortige Sperrung ist aus Sicherheitsgründen oder zur Abwendung erheblicher Schäden erforderlich.

(3) Die Sperrung entfällt, sobald der Kunde den Sperrgrund beseitigt hat oder SODEA feststellt, dass die Sperrung nicht mehr erforderlich ist.

(4) Im Falle einer Sperrung wegen Zahlungsverzugs ist SODEA berechtigt, die Sperrung erst aufzuheben, nachdem sämtliche offenen Forderungen einschließlich der durch die Sperrung entstandenen Kosten beglichen sind.

(5) Eine Sperrung begründet keine Schadensersatzansprüche des Kunden gegen SODEA, sofern die Sperrung berechtigt war. Bei Sperrungen wegen Zahlungsverzugs bleibt die Entgeltpflicht für die bereits vor der Sperrung geschuldeten Zeiträume bestehen; für die Dauer der Sperrung entfällt die Entgeltpflicht für zukünftige Zeiträume, soweit die Leistungen nicht erbracht werden können.


§ 26 Genossenschaftliche Mitgliedschaft, Geschäftsanteile und Mitgliederrabatte

(1) Trennungsgrundsatz. Die genossenschaftliche Mitgliedschaft in der SODEA eG ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Nutzung der Cloud-Suite oder der sonstigen Leistungen. Kunden können jederzeit als Nichtmitglied Leistungen von SODEA in Anspruch nehmen. Die Mitgliedschaft wird nicht durch den Abschluss eines Nutzungsvertrags begründet, sondern bedarf einer gesonderten Beitrittserklärung.

(2) Rechtsgrundlagen der Mitgliedschaft. Die genossenschaftliche Mitgliedschaft unterliegt ausschließlich der Satzung der SODEA eG, dem Genossenschaftsgesetz (GenG) und der Beitrittserklärung. Diese AGB regeln die Mitgliedschaft nicht abschließend und ersetzen nicht die Satzung. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und der Satzung geht die Satzung vor.


§ 27 Änderungen der AGB

(1) SODEA ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen vor dem vorgeschlagenen Wirksamwerden zu ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von SODEA und des Kunden zumutbar ist. Änderungen werden dem Kunden in Textform (E-Mail) mitgeteilt.

(2) Für Unternehmer: Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor dem vorgeschlagenen Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen. Erfolgt ein rechtzeitiger Widerspruch, gilt das Vertragsverhältnis in der bisherigen Fassung fort; SODEA ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.

(3) Für Verbraucher: Eine einseitige Änderung der AGB ist unzulässig; Änderungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verbrauchers (Opt-in).

(4) Änderungen, die auf gesetzliche Vorgaben, behördliche Anordnungen oder Gerichtsentscheidungen zurückzuführen sind, können ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden, soweit dies erforderlich ist. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.

(5) Änderungen, die für den Kunden ausschließlich vorteilhaft sind (z.B. Erweiterung der Leistungen ohne Preiserhöhung), können ohne Widerspruchsmöglichkeit vorgenommen werden.


§ 28 Schlussbestimmungen

(1) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken.

(2) Gerichtsstand. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag. SODEA ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Anwendbares Recht. Auf diesen Vertrag und alle daraus resultierenden Ansprüche findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

(4) Verbraucher. Für Verbraucher gilt das Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, mit Ausnahme zwingender Vorschriften nach Art. 6 Rom I-VO. Für alle Streitigkeiten mit Verbrauchern ist der Gerichtsstand der Wohnsitz des Verbrauchers; SODEA ist berechtigt, den Verbraucher auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(5) Streitbeilegung. SODEA ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Es besteht keine Verpflichtung zur Nutzung einer Online-Streitbeilegungsplattform.

(6) Widerrufsbelehrung für Verbraucher. Soweit Verbraucher im Sinne von § 13 BGB Vertragspartner sind, gilt folgende Widerrufsbelehrung gemäß Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail – es gilt keine Formvorschrift) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags angezeigt haben, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An SODEA eG, Großer Schippsee 28, 21073 Hamburg, E-Mail: support@sodea.eu:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen ()
– Bestellt am (
)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

(7) Datenschutzbeauftragter. Der Datenschutzbeauftragte der SODEA eG ist unter datenschutz@sodea.eu erreichbar.

(8) Online-Tracking, Cookies. SODEA verwendet auf seiner Website Technologien, die für die technische Funktionsfähigkeit erforderlich sind (essenziell notwendige Cookies). Darüber hinaus kann SODEA Analyse- und Marketingtechnologien einsetzen, sofern der Kunde/Nutzer hierin gemäß den Vorgaben des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) und der DSGVO eingewilligt hat. Nähere Informationen sind der Cookie-Richtlinie und der Datenschutzerklärung von SODEA zu entnehmen.

(9) Gesamter Vertrag. Diese AGB, der jeweilige Leistungsvertrag oder die Bestellung, das Angebot sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag bilden den gesamten Vertrag zwischen den Parteien. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(10) Sprache. Dieser Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen. Bei Abweichungen zwischen verschiedenen Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.


§ 29 Vertragsübernahme und Insolvenz

(1) SODEA ist berechtigt, diesen Vertrag im Falle einer Unternehmensübernahme, Fusion oder Spaltung auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen, sofern dieser die vertraglichen Leistungen in gleicher Qualität erbringt. Der Kunde wird hierüber mindestens 30 Tage im Voraus informiert und hat in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht.

(2) Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen von SODEA bleiben die Kundendaten von der Insolvenzmasse ausgeschlossen. SODEA verpflichtet sich, im Insolvenzfall die Herausgabe oder Löschung der Kundendaten gemäß § 18 zu ermöglichen.


Stand: 28. April 2026

SODEA eG
Großer Schippsee 28
21073 Hamburg
E-Mail: support@sodea.eu
Website: sodea.eu

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